Meinung zum Grenzwert 0,0 ng/1 ml Blutserum für Fahranfänger?
Damit folgt die Koalition der Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission, die Verkehrsminister Volker Wissing beauftragt hatte. Sie hat auf wissenschaftlicher Grundlage den Grenzwert von 3,5 Nanogramm vorgeschlagen.

Das mag okay sein, aber bei regelmäßigem Konsum etwas zu gering. Ich wäre für 5 ng im Milliliter Blutserum. Natürlich bin ich kein Experte. Aber das scheint mir relativ wenig. Oder einfach mal genauer recherchieren und überarbeiten, liebe "Expertenkommission".

Diese Regelung ist richtig und wichtig:

"...Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt, obwohl er THC im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit."

Das schlimmste ist der Grenzwert für Fahranfänger:

Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist, dürfte demnach im Straßenverkehr kein THC im Blut haben - genauso wie bei Alkohol.

Wenn ich öfter als nur am Wochenende kiffe, dann komme ich leicht drüber. Da komme ich nicht drauf klar. Alkohol macht Sinn, aber Gras bleibt länger im Blut, vor allem bei regelmäßigen Konsum. Bei zwei Bier darf ich nach ca. 4 Stunden wieder fahren und als Gelegenheitskonsument erst nach einem bis zwei Tage (wenn nicht mehr). (Diese Regelung unter 21 ist sowieso der größte Humbug, aber anderes Thema.) Dazu sagt eine Expertin folgendes:

Expertin Iwersen-Bergmann sagt jedoch, dass sich Fahranfänger bei nur gelegentlichem Rauchen eines Joints, beispielsweise am Wochenende abends, keine Sorgen machen müssten, wenn sie am Montagmorgen Auto fahren wollen.

Das bezweifle ich stark. Wenn das über längeren Zeitraum geht, klappt das sicherlich nicht mehr. Und trotzdem darf ich am nächsten Tag nicht fahren, des machts nicht besser. Aber wie die Grünen sagten:

Die Grünen nannten die Pläne, als das FDP-geführte Verkehrsministerium sie vorschlug, ein "Verbot durch die Hintertür" und waren gegen eine Ausnahme für Fahranfänger."

Das triffts passend. Natürlich sollte man nicht dauerkonsumieren, vor allem als junger Erwachsener, aber wenn man mal ne Woche hat, wo man mal richtig Bock drauf hat, dann bringt die Grenzwertregelung das Falsche.

"Eine Ausnahme soll gelten, wenn der Cannabiskonsum medizinisch ist und als "für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenes Arzneimittel" eingenommen wird"

Wenigstens haben die sogenannten Experten das ermöglicht.

Quelle

Dieser Entwurf wird bald beschlossen. Das kanns doch nicht sein. Ich wäre für einen Grenzwert von 5 ng für Autofahrer nicht in Probezeit und 3,5 ng für Fahranfänger. Am besten wären Speicheltest, die nur einen momentanen aktiven Rausch feststellen. Und für Leute, die Negativ sind beim Speicheltest aber Ausfallerscheinungen zeigen, sollten einen Bluttest machen und evtl. zur Suchthilfe geschickt werden (bzw. Anzeichen für Sucht, Missbrauch).

Was sagt ihr zu dem Gesetzentwurf?

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