Der Konsum harter Drogen rechtfertigt Eignungszweifel der FEB; egal ob im StV oder anderweitig.

Der Nachweis einer Drogenabstinenz von weichen Drogen (THC) von mindestens 6 Monaten ist Standart; bei harten Drogen (Koks, Speed, Heroin, Pepp, Amphi u.a.) werden mindestens 12 Mon verlangt.

Nachzuweisen über die Haare (6 cm 0 6 Mon) oder über UKs (Urinkontrollen) bei gleichzeitigem Nachweis, dass keine Suchtverlagerung auf Alkohol stattgefunden hat. Also unauffällige Leberwerte (LWP).

Ihre Frage beantwortet sich wie folgt: " Bei Antragstellung einer FE wird die FEB (FE-Behörde) nach Einholung des KBA-Auszuges aus Flensburg sowie des pol. Führungszeugnisses die Vorfälle erkennen und eine MPU anordnen.".

Suchen Sie Rat + Infos beim Profi (Verk.-Psych.) am Wohnort, der Ihnen im Rahmen eines -meist kostenlosen- Erst- oder Infogespr. den Weg zur FE aufzeigen kann.

Gruss aus dem sonnigen HH

Falls Ihnen die Antworten weitergeholfen haben und/ oder gefallen haben, wirft ein "Danke Schön", eine Reaktion oder gar eine "Hilfreichste Antwort" immer einen guten Eindruck auf den Frager.

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Wenn Sie eine Reha-Massnahme -stationär oder ambulant- absolviert haben, ist eine Abhängigkeit von Alkohol diagnostiziert.

In der Begutachtung muss der Mediziner sowie der Gutachter dann Ihrerseits den Nachweis einer Entgiftung, den Klinikbericht aus der Langzeittherapie sowie den lückenlosen Nachweis mindestens 6 Mon.; besser 12 Mon. Abstinenz nach Abschluss der Reha verlangen.

Eine Begutachtung kann frühestens 6 Mon. nach Abschluss der Therapie + mit dem Nachweis mindestens 12 Mon. Abstinenz erfolgversprechend erfolgen. Zudem sollten Sie sich eng an eine SHG anbinden; im Gegensatz zu anderen Aussagen akzeptieren Gutachter keine Online-SHG.

Es steht ausser Frage, dass Sie mit der Vorgeschichte niemals wieder Alkohol trinken wollen.

Vertrauen Sie nicht auf die reisserischen Aussagen mancher hier in der Community, die verzweifelt Werbung für ihre Foren machen (ich vermute mal, um mit den Werbeinnahmen zu leben). Im übrigen ist nicht die BAST (Bundesanstalt für Strassenwesen) verantwortlich für die "Beurteilungskriterien" + den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung", sondern sie sorgt durch engmaschige Kontrollen für die Einhaltung dieser von Verkehrstherapeuten + -medizinern geschaffenen Vorgaben.

Gehen Sie zum nächstgelegenen Profi (Ver.-Psych.) an Ihrem Heimatort und bitten ihn um ein -meist kostenloses- Info oder Erstgespräch. Vertrauen Sie dem Rat eines, der sich fachlich (und nicht durch Erfahrung) qualifiziert hat.

Viel Erfolg.

Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn

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GGT, GPT + GOT sind unter dem Aspekt der gängigsten Messverfahren und deren Referenzwerte meist unauffällig; belegen jedoch keine Abstinenz oder KT.

Dazu ziehen wir den EtG-Wert heran, der sich als Abbauprodukt von Ethanol nur dann im Körper bildet, wenn Alkohol verarbeitet wird.

Messbar im Blut (12 Stdn -5 Tg); im Urin (2-9 Tg) sowie im Haar (1cm = 1 Mon/ max. 3 Mon).

Welche Auffälligkeit liegt vor? Wieviel Promille?

Gruss aus dem regnerischen HH

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Definitiv NEIN!

EtG bildet sich im Körper, wenn Ethanol -also Alkohol- aufgenommen und verarbeitet wird. Allerdings sollte schon eine nennenswerte, messbare Grösse zur Verfügung stehen; hier ist m.E. dies mit 50ml Radler nicht gegeben.

Bedenklich finde ich die Aussage eines Kommentators, der angibt, im EtG-Kontroll-Programm täglich 7-8 Flaschen Bierersatz konsumiert zu haben.

Zur weiteren Richtigstellung: Bei BTM wird über den Urin nach Drogen gesucht, ebenso im Urin nach Missbrauch von Alkohol über EtG zum Zwecke des Ausschlusses von Suchtverlagerung.

Nicht nach Drogen wird bei einer Alkoholauffälligkeit gesucht.

Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn

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Die von der FEB Ihnen in Rechnung gestellte Gebühr.

Diese ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich.

Sie hätten dem zuvorkommen können, wenn Sie Ihren Antrag auf WE der FE zurück genommen hätten. -Kostenfrei-!

Gruss aus dem sonnigen HH

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