Hallo, ich bin 32 Jahre und beziehe wegen meiner Zwangserkrankung seid 7 Jahren Sozialhilfe. Vor 4 Monaten forderte das Sozialamt die nebenkostenabrechnung von 2020 und 2021 . Woraus sie feststellten das ich 2020 ein Guthaben zurück erhalten habe in Höhe von 380 € und 2021 ein Guthaben von 560 € .Das geld fordern Sie jetzt von mir zurück das es wohl nicht rechtens war es selber zu behalten. Da ich das geld aber nicht mehr habe, halten sie mir für 2020 - 40€ rate ein und für 2021 -ebenfalls 40 € . Sodas ich jetzt monatlich 80 € weniger zur Verfügung habe. Dürfen die das oder wäre eine geringere rate möglich zu zahlen und wenn ja wie viel ?

Bin für jeden rat dankbar