Es ist nicht strafbar nach der aktuellen Rechtssprechung. Wäre auch nicht sinnvoll, da es nicht um Misshandlung geht, erleidet jedoch ein Tier solche, wäre es demnach eine Straftat. Warum sich die Gesetzeslage geändert hat, beruht auf dem Gerücht, dass es angeblich zu Krankheiten bzgl des Menschen vorgekommen ist. Über Ausleben des Aktes, es ist eine reine Ansichtssache und über Geschmack kann man sich bekanntlich streiten. Definition der Perversionen, steht in diesem Betrag nichts, daher erlaube ich mir die Meinung, was vor hunderten von Jahren nicht "begreifbar" (im Sinn von nicht erklärbar) war, wurde auch nicht für Nennenswert gehalten. Zur Ermahnung gab es die Richtschnur "Babilon", obwohl schon im alten Ägypten oder anderen Kulturen Tiere heilig waren, nicht ohne Grund.

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