Das kann eigentlich nicht sein. Die Bedarfsträgerschaft wechselt laut Gesetz an der Gasuhr. Die Leitungen vor der Gasuhr einschl. gasuhr gehören dem versorger, nach der Gasuhr dem Hauseigentümer. Alle Fixkosten im Gastarif decken die Aufwendungen für Leitungen und Gasuhr einschl. deren Wartung. Dein Fall ist typisch für den Interessenkonflikt. Versuch doch einmal, über die verbraucherschutzzentrale die Kalkulation der Fixkosten eines Gastarifes zu besorgen. Ist natürlich ein Kraftakt. Zum vergleich: die Bank arbeitet mit deinem Geld. Normalerweise bekommt man dafür Zinsen. Inzwischen ist es perverserweise so, daß du dafür noch selbst bezahlen mußt, daß die Bank dir das geld abnimmt!!!

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