Gerade hat Prof. Dr. Dr. Helmut Baron Ewertz von Wittgensteyn bei mir über ebay einen Artikel für 1 EUR gekauft. - Daraufhin habe ich "Wittgensteyn" bei ebay eingegeben und siehe da, den Titel kann man für 29,90 EUR kaufen. Wappen und Urkunde mit Adhesiv Siegel, entwirft der Verkäufer "4micromax" selbst um nicht gegen Urheber- und Namensrechte zu verstossen. - So weit so schlecht. - Dann habe ich mir mal die Mühe gemacht und die Bewertungen meines angeblich so adligen Käufers angesehen und siehe da, er wurde doch sehr positiv von dem Verkäufer "4micromax" im März des Jahres bewertet. - Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, ob er wirklich promoviert hat oder sich auch den Professor und Dr. Titel gekauft hat. - Als letztes habe ich noch mir seine Wohnadresse über "google earth" angesehen und dann seinen account gesperrt. - Dieser Hochstapler kauft bei mir nicht mehr ein.

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Haben Sie schon einmal versucht, einen Eimer Wasser in einen Joghurtbecher zu gießen?

Aussichtslos.

Genauso aussichtslos ist es, die 8.000 MHz Empfangsbandbreite von zwei Satellitenpositionen oder die 16.000 MHz von vier Sat-Positionen durch ein 800 MHz Kabelnetzwerk zu leiten. Das Kabel „läuft über“. Als Kabelgläubiger sind wir total abhängig von unserem Kabelnetzbetreiber.

Schöne Aussichten für uns zwangsverkabelte fleißig zahlender, der Informationsfreiheit beraubter Opferlämmer, die am hochgepriesenem Kabelaltar für Frequenzknappheit und Mangelverwaltung zu den GEZ Gebühren auch noch die monatlichen Kabelgebühren in den Opferstock legen müssen.

Das Kabel ist zu teuer und bringt zu wenig!

Die Argumentation, dass Kabelnetze breitbandig seien, stimmt nicht. Dies hat ein Kabel-Anbieter jahrelang behauptet und betrieb damit ganz klar unlauteren Wettbewerb. Die auf den Satelliten zur Verfügung stehenden Bandbreiten können niemals von einem Kabelnetz abgedeckt werden.

Abzocke gehört abgeschafft. Leider kommt es noch schlimmer:

Ab 2013 sollen alle Haushalte GEZ Gebühren zahlen, auch ohne Empfangsgeräte. Die Kosten sollen den bisherigen Wert von 17,98 Euro/Monat nicht übersteigen.

Uns werden Leistungen eines Dritten aufgezwungen, die wir nicht nutzen und die auch nicht zur Grundversorgung gehören, da es inzwischen etliche kostenfreie Möglichkeiten zum TV-Empfang gibt, zum Beispiel DVB-T oder Internet?

Ist es nicht dreist Kabelgebühren in Rechnung zu stellen, wenn der Mieter kein TV nutzt und sich infolgedessen von den GEZ-Gebühren befreien hat lassen?

Früher waren Kabelanschlüsse eine übliche und weit verbreitete Form des Rundfunkempfangs. Inzwischen haben sich technische Möglichkeiten etabliert, z.B. DVB-T oder der Empfang von Rundfunkprogrammen über das Internet.

Aus Gebührenaufkommen wurde eine technisch hochwertige Möglichkeit zum TV Empfang geschaffen, die es jedem Bürger ermöglicht, überall und ohne laufenden Kosten TV zu empfangen.

Hinzukommt, dass der Markt in Bewegung ist und es inzwischen eine ganze Reihe von Anbietern gibt. Aus welchem Grund sollte also der Vermieter berechtigt sein, uns Mieter ohne Rücksprache und Einwilligung einen dieser Anbieter aufzuzwingen, während wir in allen anderen Bereichen unseren Anbieter frei wählen können, dies gilt für Telekommunikation und Mobilfunk ebenso wie für die Energie-Versorgung.

Der Mieter ist in seiner Wahlfreiheit deutlich eingeschränkt.

Anders als bei der Be- und Entwässerung oder dem Hausstrom kann der Vermieter heute nicht mehr argumentieren, mit dem Kabelanschluss ein dringendes, existenzielles Grundbedürfnis seiner Mieter befriedigen zu müssen. Denn es gibt nicht nur eine größere Zahl kostengünstigerer und technisch möglicher Lösungen und Zugänge zum Empfang von TV-Programmen, sondern auch eine große Zahl von Wettbewerbern, die solche Leistungen anbieten.

Wer heute ein Handy benutzt, zahlt auch keine Grundgebühr für die ungenutzte Telefondose.

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