ja ne... du hast -soweit ich weiß- ich bin mir aber nicht sicher ob das z.B. schon einmal geĂ€ndert wurde- die Testversion 30 Tage und dann geht's halt nicht mehr. sonst nichts... hast du denn deine Kreditkartennummer ioder irgendetwas, was in diese eine Richtung geht da angegeben? dann solltest du besser vorsichtig sein.... wenn du es canceln willst, dann geh mal auf spotify.de dort hab ich mal etwas davon gelesen...

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

lg

wernariner

...zur Antwort

nicht fÀlschen. das ist strafbar und am ende erfÀhrt das Mutter/lehrerin und dann gibt's Àrger... wieso kann dein Vater nicht schreiben ?? oder du schreibst deiner Mutter eine mail oder sie dir ein fax, da kann sie sogar persönlich unterschreiebm... aber wirklich: fÀlschen ist in keinem fall eine gute Idee: wenn es nicht sein muss, dann lass das auf jeeeeden fall sein... viele erfolg und nicht fÀlschen!!!! das ist wirklich nicth gut!!!

WIKIPEDIA:

Eine FĂ€lschung beziehungsweise ein Falsifikat ist die bewusste Herstellung eines Objektes oder einer Information zur TĂ€uschung Dritter. HĂ€ufig wird bei der FĂ€lschung versucht, ein Original oder ein rechtlich geschĂŒtztes Produkt in allen Eigenschaften, Materialien, Signaturen und Markenzeichen so zu kopieren, dass es als Original oder als Markenprodukt erscheint. Es kann auch vorkommen, dass zu einer FĂ€lschung gar kein Original des in der FĂ€lschung angegebenen Herstellers, KĂŒnstlers, Politikers oder Schriftstellers existiert oder keine der angegebenen Fundorte, Urkunden, Gesetzeswerke oder wissenschaftlichen Quellen bestehen (siehe Betrug und FĂ€lschung in der Wissenschaft).

klar?

wenn nicht, dann lies hier weiter::

Folgende TatbestĂ€nde können durch eine FĂ€lschung erfĂŒllt sein: FĂ€lschung von Geld und Wertzeichen ist eine Straftat (§ 146 bis § 152b StGB). FĂ€lschung von urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken ist grundsĂ€tzlich im UrhG geregelt. FĂ€lschung einer KĂŒnstlersignatur ist behandelt in § 107 UrhG. FĂ€lschung von Urkunden ist eine Straftat nach § 267 StGB (UrkundenfĂ€lschung). FĂ€lschung zum Zwecke der Erschleichung von Gewinn ist nach § 263 StGB ein Betrugstatbestand. FĂ€lschung von Kunstwerken (KunstfĂ€lschung) ist in Deutschland kein eigenstĂ€ndiges Delikt, sondern wird nach § 263 StGB und § 267 StGB bestraft.

siehe urkunden.... ich glaube dir ist mittlerweile klar, dass das nicht geht...?

ich weiß, vielleicht ĂŒbertreibe ich ein bisschen, nur wegen einer Entschuldigung- aber wirklich :::: !!!!!!!!!!!!!!! das ist sau sch... dadurch verlieren zum Beispiel deine Mutter und dein Vater das vertrauen in dich und das wĂ€re wirklich voll dumm!!! meinst du etwa das das der gerechte preis dafĂŒr ist, das du geglaubt hast, dass deine Lehrerin in der schule dir nicht glaubt. außerdem: bist du wirklich krank? wenn nein, dann hast du gar keinen Grund zu fĂ€lschen!! du machst damit eher auf dich aufmerksam, wenn du weißt was ich meine?

WIKIPEIDIA::

UrkundenfĂ€lschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die VerfĂ€lschung echter Urkunden, und der Gebrauch unechter oder verfĂ€lschter Urkunden in der Absicht, den Rechtsverkehr zu tĂ€uschen. Im Mittelalter waren UrkundenfĂ€lschungen recht aussichtsreich und deshalb hĂ€ufig, wie 1189 der angebliche Barbarossa-Freibrief fĂŒr Hamburg, die Goldene Handfeste Berns oder die Konstantinische Schenkung. UrkundenfĂ€lschungen können heute durch chemische Untersuchungen, physikalisch-technische Verfahren sowie Schriftvergleichung nachgewiesen werden.

Die UrkundenfĂ€lschung ist im deutschen Recht nach § 267 StGB strafbar. Im weiteren Sinne umfasst die UrkundenfĂ€lschung diejenigen FĂ€lschungsdelikte im Rechtsverkehr (§ 267 bis § 282 StGB), welche im 23. Abschnitt des Strafgesetzbuches geregelt sind. Siehe dazu: Urkundsdelikte. Tatbestand und Rechtsfolge [Bearbeiten] Der Grundtatbestand umfasst die Herstellung unechter Urkunden, die VerfĂ€lschung echter Urkunden und den Gebrauch unechter oder verfĂ€lschter Urkunden zur TĂ€uschung im Rechtsverkehr. Auch der Versuch einer UrkundenfĂ€lschung ist strafbar. Die UrkundenfĂ€lschung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren bestraft; das Delikt ist damit ein Vergehen. In besonders schweren FĂ€llen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In der Regel liegt ein besonders schwerer Fall vor, wenn der TĂ€ter gewerbsmĂ€ĂŸig handelt, Mitglied einer Bande ist, einen großen Vermögensverlust (ab 50.000 Euro) herbeifĂŒhrt, die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch eine große Anzahl unechter oder verfĂ€lschter Urkunden gefĂ€hrdet oder seine Befugnisse oder seine Stellung als AmtstrĂ€ger missbraucht (§ 267 Abs. 3 StGB). Nach § 267 Abs. 4 StGB ist die gewerbsmĂ€ĂŸige Begehung der UrkundenfĂ€lschung als Mitglied einer (Betrugs- oder UrkundenfĂ€lschungs-)Bande nicht ein Regelbeispiel, sondern ein eigenstĂ€ndiger Qualifikationstatbestand. Sie wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, in (nicht nĂ€her beschriebenen) minder schweren FĂ€llen von einem halben bis zu fĂŒnf Jahren. Die gewerbsmĂ€ĂŸige Begehung der UrkundenfĂ€lschung in einer solchen Bande ist damit gemĂ€ĂŸ § 12 Abs. 1 StGB ein Verbrechen. Tathandlungen [Bearbeiten] Das Herstellen einer falschen Urkunde oder das Gebrauchmachen einer falschen Urkunde sind ebenso strafbar wie das VerfĂ€lschen einer echten Urkunde. Das UnterdrĂŒcken von echten Urkunden, um dadurch einem anderen einen Nachteil zuzufĂŒgen, ist in § 274 Abs. 1 StGB (UrkundenunterdrĂŒckung) geregelt. also ich glaube die Sache ist klar, oder? vergiss das mit dem fĂ€lsc

...zur Antwort

Deo ist sehr gut ansonsten hol dir einen neuen wenn es nicht gehtr....

und: auf jeden fall Desinfektionsmittel! hast du ddas schon gemacht? dann muss er noch trocknen und an der freien Luft auslĂŒften. wenn der Geruch dann immer noch nicht weg ist, benutze sprĂŒhdeo (von fa z.B)

ich nehme mal an du bist ein MĂ€dchen?

lg

...zur Antwort

Ich hatte das mal so in etwa (ich habe mir meine Haare aber lila gefĂ€rbt gehabt und wollte TĂŒrkisen StrĂ€hnen reinmachen) ich hab das zuerst alleine gemacht, aber das sah dann aus, als hatte ich meine haare durch den matsch gezogen :(

also bin ich zum Friseur gegangen und der meinte, dass man UNBEDINGT vorher herauspflegen sollte, wenn man in dieser Lage ist...

Herauspflegen? HÀÀ? Ich hab nix verstanden. Also hab ich nachgefragt und sie hat es mir erklÀrt.

Die erstmal ĂŒber ihre Ausbildung gelabert und naja, das hat dann gedauert, gedauert... wie auch immer ihr wurde von ihrem Ausbilder eingeschĂ€rft dass man das auf jeden fall machen sollte!!! und jetzt hat sie es mir eingeschĂ€rft. Jedenfalls solltest du die StrĂ€hnen, die du fĂ€rbend willst unbedingt immer mit einem besonderen Shampoo waschen (weil die haare ja immer noch nachfĂ€rben), deshalb solltest du erst mal ein bisschen warten, bis deine "ZielstrĂ€hnen" herausgelegt sind, also, bis sie wieder in Richtung normalfarbe gehen - das muss aber nicht zu 100% der fall sein. Das geht auch gar nicht- man muss ja nachfĂ€rben. da sollte man vllt. einmischen drauf achten, dass man die eine oder andere StrĂ€hne auslĂ€sst (du weißt sicher wie das geht). Also, wie gesagt die StrĂ€hnen die du fĂ€rben willst, da musst du das rot rauspflegen und dann kann das besser mit der farbe, die du als strĂ€hnenfarbe nimmst harmonieren. Ach ĂŒbrigens, welche strĂ€hnenfarbe nimmst du denn? das ist sehr entscheidend, weil manche Farben nicht so gut gehen; z.B auf rubinrot (das herausgelegt ist) geht Alpine Green nicht und Atlanic. Ebonee, Carnation undd fluorescent NICHT. Was egtl. ganz gut geht sind folgende Farben: Daffodil, Silver, Mandarin , Flamingo (-> sieht aber nicht so toll aus) und white und spring... das geht alles ganz gut. Schau doch einfach mal hier vorbei: http://www.directions.de/cgi-bin/friseur/index.pl?id=&funktion=direction Hoffentlich konnte ich dir helfen

PS: meinen haaren geht's super... ist zwar lange her aber danach (herauspflegen beim Friseur) war das soooo schön! Aber man muss das nicht beim Friseur machen ( ich meine das wĂ€re ja auch dooooooof!!!! man muss ja mehrmals im Monat nachfĂ€rben!!! und dafĂŒr dann immer um die 15€ BearbeitungsgebĂŒhren?--- neee danke!!! Also wie gesagt, ich glaube du schaffst das. Noch viel spaß mit deinen Haaren.

lg. wernariner

PPS: ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

PPPS: wenn ich dir weiterhelfen konnte, kannst du mir dann eine "HILFREICHSTE ANTWORT" geben? danke ;) oder mind ein + ?? danke

PPPPS: Kleiner Tipp: Blondieren hilft auch sehr gut!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.