Antwort
Sich bereits überschnittene Vorleistungsmomente müssen natürlich in Aufrechnung gegen Zufluss gegengerechnet werden ab dem Tag , wo das Gels verfügbar gegenüber amtliche Vorleistung wurde .
Übersteigt der einmalige Zufluss den monatlichen Bedarf zur GruSi dabei , wird die Bedarfsleistung sogar zeitweilig komplett aufgehoben .
Bei 35 Mille ist DAS DEFINITIV erst mal der Fall , und ich empfehle dringlichst die Führung eines ordentlichen Haushaltsbuches , wenn Du vorher schon für Dich keine Rückkehr in regulär entlohnte Arbeitsmärkte ( vor Stütze ) mehr sähest .