Nein, kannst du nicht. Du bist dazu verpflichtet, bei Restzahlung das Pferd zu übergeben und auch dem Käufer das Eigentum an diesem zu verschaffen (also die Eigentumsurkunde übergeben).

Tust du das nicht, könnte der Käufer dich sogar auf Schadensersatz verklagen.

Du kannst höchstens mit dem Käufer reden, ob ihr euch anderweitig einigen könnt.

Allerdings ist die Aktion wirklich nicht okay.

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