Antwort
Bei Fahrten mit einem eigenen Fahrzeug ist immer die " einfache Entfernung " zwischen Wohnung und Arbeitsort mit der Kilometerpauschale zu multiplizieren , bzw. anzugeben .
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der tatsächliche Ticket-Preis anzugeben , und die Tickets sind zum Nachweis entsprechend vorzulegen .