Hallo,

nein muss man nicht. Nach dem Allgemeinen Glechbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 verabschiedet wurde, ist es sogar so, dass man auf viele persönliche Fragen nicht mehr antworten muss.

Nach wie vor sollte man diese Inhalte in den Lebenslauf integrieren:

  • Schulbildung, Ausbildung, Hochschulbildung
  • Sprachkenntnisse
  • EDV-Kenntnisse
  • Berufserfahrung und berufsspezifische Kenntnisse
  • Berufsergänzende Fähigkeiten
  • Zeugnisse und Nachweise (als Anlagen)

Also alles, was etwas über Qualifikation, Wissen, Ausbildung und Kenntnisse aussagt.

Was man nicht mehr angeben muss (bzw. nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch Arbeitgeber*innen):

  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Geschlecht
  • Familienstand
  • Nationalität
  • Lichtbild
  • Religion

Das AGG regelt nicht nur die Einstellung von Mitarbeitern, sondern auch Details zum laufenden Arbeitsverhältnis und zur Kündigung. Gegebenenfalls kann man auf Schadensersatz klagen, wenn man aufgrund

  • seines Geschlechts,
  • seiner ethnischen Herkunft,
  • seiner Weltanschauung,
  • seiner Religion,
  • seines Alters,
  • seiner sexuellen Identität
  • oder einer Behinderung

diskriminiert wird. Das beklagte Unternehmen ist dann in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass keine Diskriminierung im Sinne des AGG vorliegt. Hat man als Bewerber das Gefühl, das Unternehmen hätte gegen das AGG verstoßen, kann man innerhalb von zwei Monaten eine entsprechende Klage einreichen.

Liebe Grüße

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