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Das war zu meiner Kindheit schon nicht anders, hat aber nichts mit dürfen zutun. Wenn das rauskommt können die Konsequenzen weit reichend sein, bis zur Herausnahme des Kindes aus der Obhut der Eltern.
https://www.juraforum.de/news/pruegelstrafe-erlaubt-duerfen-eltern-ihre-kinder-schlagen_247914
Einfach mal nachlesen, da ist so einiges dabei wie z.b. § 225 StGB oder § 224 StGB.