Antwort
Habe alles,
In der Patientenverfügung steht keine Krankenhauseinlieferung und dass Zuwiderhandlungen auf jeden Fall gerichtlich geprüft werden müssen. Damit habe ich alles andere ausgeschlossen, wie zum Beispiel Beatmung, künstliche Ernährung, aber auch langes Leid, weil man mich ewig am Leben halten möchte. Hab die Verfügung immer im Portemonnaie, weil ich niemanden habe der meinen Willen mitteilen kann.
Testament habe ich auch.