Wichtig wäre in solch einer Frage , was nach Abzug sämtlicher Toleranzen dann bei einer technischen Leistungsüberprüfung vorwerfbar tatsächlich heraus käme in der Frage nach :

- lassen wir sanktionsfrei ohne erkennbare Manipulation durchgehen

- Ordnungswidrigkeit + Mängelkarte samt Nachbesserung und Vorzeige ohne nachweisbares Tuning / nachweisbare Manipulation .

- Straftatbestand

Bis etwa 27 - 28 KM/h sollte auf einem technisch - gerichtszulässigen Prüfstand eigentlich nichtst passieren , wenn die mögliche Tachovorelung dabei auch noch im zulässigen Rahmen von max. +/- 10% der technisch ermittelten Realgeschwindigkeit samt unvermeitbarer Serienstreuung bleibt . ( also ohne Vorwerfbarkeit des Erkennen-Müssens eines technischen Defektes )

Ab etwa 28 - 30 , aber immer noch unter 40 auf dem Prüfstand wird es selbst bei erwiesener Feststellung nicht erfolgter Manipulation aber schon zunehmend "grau" . Da droht dann schon eher "sicher" zumindest eine ordnungswidrige Mängelanzeige mit Behebungsfrist und Nachbeschau .

Ab etwa 35 ( technisch vorwerfbar ) sollte man dann allerdings schon extrem vorsichtig werden , denn dann käme die ganze Angelegenheit schon langsam dem negativen Toleranzbereich an der Untergrenze zu ( älteren ) Kleinkrafträdern im Grenzschnittbereich nahe . Da kann man sich dann auch weder mit der Einrede des nicht bemerkens , noch mit angemessener Instrumentenwahl / zulässiger Abweichungstoleranz mehr raus reden .

Zumal bei halbwegs modernen Kleinkrafträdern ohne Manipulation selbst bergab mit Rückenwind derartige Abweichungen prinzipiell und technisch ausgeschlossen sein müßten , während eine alte Hercules Prima 4 ( oder noch älter ) stark im Gefälle durchaus zwar schneller mit Rückenwind gehen könnte , aber auch da nur simulierend in der Ebene vorwerfbar beteset werden dürfte . ( dabei dann allerdings auch alles ohne jegliches vorwerfbare Tuning )

...zur Antwort