Frage
Antwort
Die Schulische Ausbildung ist Teil der Berufsausbildung und die Teilnahme am Unterricht ist Arbeitszeit, daher ist die Berufsschule verpflichtet den Ausbildungsbetrieb über Fehltage zu informieren.
Mit Datenschutz hat das nichts zu tun, der Ausbildungsbetrieb hat Dich ja in der Schule angemeldet, ohne ihn hättest Du da nicht mal einen Platz bekommen.