Also du musst einen Behindertenausweis mit Merkzeichen aG haben. Sagen wir es mal so. Es muss eine hochgradige Gehbehinderung vorliegen um auf diesen Plätzen parken zu dürfen. Hier geht es explizit um Einschränkungen beim Gehen.
Bewegungseinschränkungen in Armen und Händen, befähigen eine Nutzung solcher ausgewiesenen Parkfelder nicht. Schließlich sind Beine und Füße gesund und können somit ihre Aufgabe erfüllen.
Was den Aufkleber angeht, ist dieser meiner Kenntnis nach freiwillig und nicht Vorgeschrieben.
Die hier teilweise gegebene Aussagen, ohne Aufkleber winkt das Abschleppen ist völlig falsch.
Es kann von niemandem verlangt werden einen Aufkleber an sein Eigentum anzubringen wer er dies nicht will.
Der Behindertenausweis mit Merkzeichen aG gibt die Berechtigung und nicht ein Aufkleber. Wer dann vom Ordnungsamt oder der Polizei dennoch ein solches Fahrzeug abschleppen lässt, gehört ausschließlich in den Innendienst versetzt, sollte die verursachten Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen und für die nächsten 2 Monate Schulungen in diesem Bereich bekommen. Auch was die Hochnäsigkeit so mancher aus diesen Berufsgruppen angeht, sollte wieder mehr geschult werden.

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