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Antwort
Ja es ist erlaubt wenn die verwendeten Spiegel ein E- Prüfzeichen haben. Aber es kommt noch etwas ganz wichtiges hinzu. Die zusiegelnde Fläche darf nicht kleiner als 60 Quadratzentimeter sein. Weiterhin gilt auch ab BJ 1/1990 müssen beidseitig Spiegel angebaut sein. Meine Sache ist es nicht.