Nachfolgend sind die Sichtweisen für die drei Buchreligionen dargelegt.

Judentum
In der Mischna Tora, einem Text, der von orthodoxen jüdischen Sekten als maßgebend angesehen wird, heißt es: "Da die Frau eines Mannes ihm erlaubt ist, kann er mit ihr auf jede Art und Weise verkehren. Er kann mit ihr Geschlechtsverkehr haben, wann immer er es wünscht, und jedes Organ ihres Körpers küssen, das er möchte, und er kann mit ihr auf natürliche oder unnatürliche Weise Geschlechtsverkehr haben [traditionell bezieht sich unnatürlich auf Anal- und Oralverkehr], vorausgesetzt, dass er nicht sinnlos Samen verbraucht. Dennoch ist es ein Merkmal der Frömmigkeit, dass ein Mann in dieser Angelegenheit nicht leichtfertig handelt und dass er sich zur Zeit des Geschlechtsverkehrs heiligt." [Wikipedia]
Christentum
In christlichen Texten wird der Analverkehr manchmal euphemistisch als peccatum contra naturam ("Sünde gegen die Natur", nach Thomas von Aquin) oder Sodomitica luxuria ("sodomitische Begierden", in einer der Verordnungen Karls des Großen) oder peccatum illud horribile, inter christianos non nominandum ("jene schreckliche Sünde, die unter Christen nicht genannt werden darf") bezeichnet. [Wikipedia]
Islam

Im schiitischen Islam ist Analverkehr gemäß der folgenden Überlieferungen erlaubt:

Imām Riḍā (a.s.) wurde gefragt: „Praktiziert der Mann mit seiner Frau Analsex?” Er (a.s.) antwortete: „Ja, das steht ihm zu.” [Fiqh-us-Ṣādiq, Band 21 Seite 76]
Imām Ṣādiq (a.s.) wurde gefragt: „Wie steht es um das Praktizieren von Analsex mit den Frauen?” Er (a.s.) antwortete: „Sie ist deine Gespielin, so tue ihr nicht weh.” [Wasāʾil-ush-Shiʿah, Band 20 Seite 143]

Bei Gelehrten geht die Meinung etwas auseinander. Es gibt aber drei Sichtweisen:

  1. Analverkehr ist nicht verboten, aber verpönt.
  2. Der Verkehr ist als obligatorische Vorsichtsmaßnahme unzulässig.
  3. Analverkehr ist mit der Zustimmung der Ehefrau erlaubt.

Die Hintergründe der unterschiedlichen Sichtweisen sind nachfolgend erklärt:

Die Überlieferungen, die an die Rechtsgelehrten weitergegeben wurden, lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen:
Erstens: Erzählungen, die die Zulässigkeit des Analverkehrs implizieren.
Zweitens: Erzählungen, die nicht nur keine Erlaubnis, sondern ein Verbot des Analverkehrs implizieren und in denen eine solche Person verflucht wurde. Daher müssen wir uns bemühen, diese beiden Gruppen von Erzählungen irgendwie miteinander in Einklang zu bringen. Der beste und korrekteste Weg ist, zu akzeptieren, dass er unter bestimmten Umständen erlaubt und unter anderen verboten ist.

Im sunnitischen Islam sieht die Situation anders aus:

Analverkehr ist laut dem breiten Konsens der Gelehrten eine verbotene (haraam) sexuelle Handlung und zwar sowohl zwischen Mann und Frau wie auch zwischen zwei Männern. Manche Gelehrte nennen Analverkehr zwischen Mann und Frau die „kleine Homosexualität.“ Im Quran findet man dazu zwar keine eindeutige Stelle. Vielmehr heisst es: „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt.“ (2:223) Einige Gelehrte argumentieren, dass ein Saatfeld ein fruchtbarer Boden sei, so auch die Vagina nicht aber der After. Dieser Analogieschluss ist jedoch eher schwach und wäre an sich ungenügend um ein Verbot zu begründen. Die Sunna des Propheten (sas) ist da schon viel deutlicher. Es gibt etliche Überlieferungen, welche klar machen, dass Analverkehr nicht erlaubt ist. Hierzu kommentierte der Gesandte (sas): „Komm von vorne oder hinten aber hüte dich vor dem After und dem Geschlechtsverkehr während der Menstruation.“ (Sahih Ibn Hibban) Analverkehr ist übrigens die einzige sexuelle Handlung zwischen Mann und Frau, die derart deutlich und direkt verboten wurde. Zu allen anderen sexuellen Handlungen gibt es differente Auffassungen.