Antwort
Nach meinem Kenntnisstand sieht es wie folgt aus.
Nein, gibt es nicht.
Ein Motorrad, welches ungedrosselt mehr Leistung als 95PS hat, darf von A2-Besitzern nur dann noch mit 48PS gefahren werden, wenn diese bis zum 27.12.2016 die A2-Fahrerlaubnis erworben haben. Da würde der Bestandsschutz glaube ich noch greifen. Wenn du deine Fahrerlaubnis spät gemacht hast gilt nur noch die Reglung 95 PS bei offener Leistung.
Die GSX R 600 hat aber je nach Baujahr zwischen 106 und 126 PS wenn ich mich jetzt nicht irre.