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Antwort
Wenn Du großes Glück hast , der Sachschaden nur relativ gering ist , und die Polizei Art und Form Deiner "Selbstanzeige" so akzeptiert , dann könntest Du unter die "24 Stunden Regel" fallen .
In diesem Falle stünden die Chancen dann relativ gut , daß der Staatsanwalt oder ein Richter von einer möglichen Klageerhebung , bzw. Verurteilung wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" trotz möglicher Beanzeigung durch die Polizei aus sachverhaltlichen Gründen absehen .