Frage
Antwort
Für großkronige, stark wachsende Bäume gilt meistens ein Abstand von vier bis fünf Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze zur Mitte des Baumstammes. In den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung kann der Nachbar, wenn ein Baum zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt ist, dessen Beseitigung verlangen.