Frage
Antwort
Grundsätzlich ist Sex im Freien nicht erlaubt. Das liegt daran, dass andere Menschen davon gestört werden können. Fühlen diese sich belästigt, handelt es sich um die Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nach § 183a des Strafgesetzbuches gelten sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit als Straftat.
So einfach ist das.