Antwort
Wenn Dir dem Grunde nach tatsächlich vorrangig ALG I zustehen würde , so hast Du diese Versicherungsleistung auch entsprechend zu erst zu beantragen . Eine entsprechende Bescheinigung auf einen entsprechenden Leistungsantrag würde Dir die Agentur für Arbeit dann auch entsprechend ausstellen .
" Herr / Frau ... hat am ... einen Antrag auf ALG I bei uns gestellt "
Sollte dabei aus verschiedenen Gründen mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu rechnen sein , würde die AfA dieses dann vermutlich auch noch mit herein schreiben auf Wunsch .
Damit könntest Du dann beim Jobcenter (D)einen Antrag auf vorläufige Überbrückungsleistung durch ALG II weiter verfolgen .