Frage
Antwort
Das führen einer Anscheinwaffe darf nur in einem verschlossenen/zugeschweißtem behälter mitgeführt werden.
Wenn es dein eigenes Grundstück ist, dann darfst du sie auch so mitführen. Jedoch nicht ausserhalb deines Grundstückes. Hierbei zählt keine Mietwohnung+Grundstück btw.