Antwort
Die Polizei darf nur die Waffe zum Gebrauch machen, wenn der Gegenüber eine Gefährdung ist selber bewaffnet ist oder beispielsweise jetzt mit einem Messer auf einen Polizisten losgeht dann dürfen sie sich schon verteidigen auch mit der Schusswaffe, wenn irgend eine bedrohliche Situation ist oder beispielsweise auch eine Geisel im Spiel ist dann haben sie schon häufig das grüne Licht zum Feuern natürlich möglichst nicht so dass der unbedingt stirbt im besten Fall können die den dann irgendwie ins Bein treffen dass die den festnehmen können soweit meine Erfahrung wie ich das weiß