Antwort
ich kenn das als doppelmitgliedschaft und das ist z.b vom bayrischen feuerwehrgesetz explizit gedeckt.
natürlich musst du das mit beiden feuerwehren absprechen, da du ja wohl nur am übungsbetrieb einer wehr teilnehmen kannst.
ich selbst war früher mal bei drei feuerwehren gleichzeitig aktiv. Am Arbeitsort, am Wohnort und in der dritten als Ersatzdienst.