Hi,

Deine Frage ist zwar schon lange her, hoffe aber das macht nichts! ;-)

Ballerinas sind doch völlig in Ordnung!

Letzes Jahr im Sommer erlebte ich folgendes:

Ich hatte in "Kurz und Fündig" eine kleine Kommode zum Kauf gegen Selbstabholung angeboten. Der Käufer und seine weibliche Begleitung waren offensichtlich strenggläubige Muslime, die Frau war vollverschleiert, nur die Augen sah man. Ich schätzte sie auf ungefähr 30 (soweit da schätzen möglich ist).

Der Mann, auch so in dem Alter, grüßte freundlich, stellte sich vor und zog seine Sandalen aus, als er meine Wohnung betrat. (Es war Hochsommer). Die Frau dagegen grüßte nicht, wand ihren Blick von mir ab und ignorierte mich nahezu! Die Vollverschleierte zog aber auch ihre schwarzen (passend zur Vollverschleierung) Turnschuhe aus, die sie offensichtlich ohne Socken trug. Der Ehemann, wies sie auf arabisch an, sich auf die Wohnzimmercouch zu setzen und sie stellte ihre nackten Füße auf meinen Teppich vor der Couch, wo sie dann gut sichtbar waren. Deshalb behaupte ich: Ja, die Füße von Musliminen darf man sehen!. Die Frau war mir irgendwie echt unheimlich! Sie hat die ganze Zeit kein Wort gesagt, ein richtiger Geist. Wahrscheinlich durfte sie gar nicht mit mir sprechen.

Ich denke aber, wenn wirklich strenge Muslime, wie die Beiden (und die Frau!), kein Problem damit haben, barfuß in meiner Wohnung zu sein, darf man doch die Füße sehen!!

Viele Grüße!

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