Vermutlich bekomme ich aber bald Cannabis auf Rezept.

NOCH hast Du es allerdings nicht auf Rezept mit ärztlicher Betreuung der Darreichung , und bis dahin bleibt für DICH die alte Entscheidung zum Entzug samt MPU-Auflage des damaligen Verfahrens erst mal relevant in seiner Sache des seinerzeitigen Entzuges wegen nicht beigebrachtem MPU-Gutachten in diesem alten Behördengang .

Damit steht die "alte" MPU-Auflage erst mal noch im Raum für eine mögliche Wiedererteilung der FE .

Neue Gutachten unter neuen Voraussetzungen müßten dann gefordert werden , wenn Du den Wirkstoff medizinisch überwacht dann mal tatsächlich auf Rezept bekommen solltest .

Ob Du zu lange nachgängig da noch hegen eine frühere , aber aktuell noch gültige MPU-Auflage durchkommen könntest mit neueren Erkenntnissen , ist in "Foren" wie diesem echt herbe viel gefragt .

Du könntest es mal in speziellen Foren zum Thema MPU versuchen , aber Rechtssicherheit können auch solche Spezialforen Dir da nicht geben .

Dort könntest Du aber ggf. noch konkrete Hilfen dahingehend bekommen , wie Du EVENTUELL Deine Fahrkarte trotz medizinisch überwachter Verabreichung bestimmter Wirkstoffe dieser "Pflanze" wiedererlangen könntest .

Hier ausdiskutieren bringt allerdings nicht wirklich , denn noch sitzt der Spatz ja wissenschaftlich und individuell untersucht nicht auf seinem Zweig .

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