Frage
Antwort
Mobbing ist Körperverletzung, aber schwer nachzuweisen, und ich plädiere für eine Verjährungsfrist von 20 Jahren genau wie bei Vergewaltigung, weil Mobbingopfer lange brauchen um sich einigermaßen darüber klarzuwerden und den nötigen Abstand zu gewinnen um sich zu wehren.