Frage
Antwort
Nein, bei einer normalen Zulassung oder Ummeldung kannst Du nur die Kennzeichen der für Dich zustandigen Zulassungsstelle bekommen.
Einzige Ausnahme, Du hast bereits ein Auto und ziehst zb von Berlin nach Frankfurt, dann darfst Du bei der Adressänderung in der Frankfurter Zulassungsstelle, das Berliner Kennzeichen behalten, es wird nur die Adresse geändert. Werden die alten kennzeichen gestohlen, das Fahrzeug umgemeldet (zb auf ein anderes Familienmitglied) oder Du bekommst ein neues Fahrzeug, kannst Du dann nur noch Frankfurter Kennzeichen bekommen.