Antwort
Mit mehr als 50 ccm3 Hubraum gilt das Fahrzeug automatisch nicht mehr als Kleinkraftrad , sondern technisch wäre es dann "fiktiv" bereits ein Leichtkraftrad .
Mit Führerscheinklasse B ( die Ersterwerbsregel vor 1980 mal außen vor ) oder AM dürftest Du das dann garnicht erst fahren ; also dann Straftat nach § 21 StVG . ( Fahren ohne Fahrerlaubnis ) als schwerwiegenster Deliktbestand .
Erlöschen der ABE und etwaige Steuerhinterziehung sind bei 21 StVG eher "zweitrangig" ; auch wenn Du Deine Simme in der Endgeschwindigkeit bei 60 KM/h mit 60 ccm3 belassen würdest .
Deine KFZ-Haftpflicht würde Dir zudem daneben auch noch vertragsrechtlich auf die Finger klopfen .