Unter 3,68 KW / 5 PS benötigt man keinen Führerschein. Aber ab welchem Alter?

Die Altersgrenze ist unterschiedlich geregelt: - Auf Seeschifffahrtsstraßen gibt es keine genaue Regelung. Der Führer muss "geeignet sein". Die Wasserschutzpolizei Bremen betrachtet jemanden ab einem Alter von 14 Jahren als geeignet. - Auf Binnenschifffahrtsstraßen muss der Führer/Rudergänger, wie in der BinStrO vorgeschrieben, 16 Jahre sein.

  • Auf freien Gewässern, z.B. Seen, die Aller, im Rahmen einer Ausbildung des DMYV, etc., muss man den Besitzer fragen, was er für geeignet hält. Vor Gericht gelten 12 Jahre als geeignet.
  • Versicherungen versichern Schäden im Binnenbereich ab 12 Jahren, im Seebereich ab 14 Jahren. Das gilt aber nicht für den Tender einer Yacht, sondern nur, wenn das Beiboot als "Spielboot" extra versichert ist.

Tender sind für die Crew und nur in Sichtweite der Yacht versichert.

Im Ausland muss man sich informieren. In Kroatien z.B. ist das Fahren mit dem Beiboot mit jedem Motor führerscheinpflichtig.

quelle:http://www.pa-bremen.de/faq.php#14

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