rechtlich gesehen, handelt es sich bei dem Verbot um eine Weisung im schulischen Sonderrechtsverhältnis ohne Außenwirkung. Da Deine Grundrechte in einem solchen Fall nicht betroffen sind und der Lehrer lediglich sein Organisationsrecht ausübt, kann er diese Schreibweisen mit verschiedenen Tinten untersagen. Dafür ist jeder sachliche Grund ausreichend

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