es gibt noch 2 weitere Gründe für einen Wechsel von der AG in eine GmbH:
Der Vorstand einer AG handelt gründsätzlich eigenverantwortlich (§76 Abs. 1 AktG) und ist daher grundsätzlich nicht an Weisungen anderer Organe (Aufsichtsrat, Hauptversammlung) gebunden. Der GmbH-Geschäftsführer ist dagegen weisungsgebunden, d.h. er muß den Weisungen der Gesellschafterversammlung zwingend folgen. Dies macht das "Herrschen" der Konzernobergesellschaft im Konzern wesentlich einfacher - auch wenn der vAufsichtsrat natürlcih auch erheblichen Druck auf den Vorstand ausüben kann, da er den Vorstand bestellt und entlässt.
Die AG hat erhöhte formale Anforderungen z.B. muß die AG einen Aufsichtsrat mit mindestens 3 Aufsichtsratsmitgliedern haben und mindestens 2 Aufsichtsratssitzungen pro Jahr durchführen, während die GmbH einen Beirat haben kann aber nicht muß. Auch die formale Durchführuing einer Hauptversammlung einer AG ist wesentlich aufwendiger als eine Gesellschafterversammlung der GmbH.