Bei Umbauten gelten jeweils nach dem Bauaufwand (Instandhaltungsmassnahmen oder Sanierungen/Erneuerungen) die jeweils aktuellsten Vorschriften. Und demnach ist es richtig, die Zähler gehören in den Keller, in einen zentralen Schrank.

Da gibt es auch ganz praktische Gründe für: Zentrale Ablesung, keine Einzeltermine mit Bewohnern, Erhöhte Sicherheit vor Manipulation und einfacherer Austausch des Zähler ist möglich.

Stromanlage ist ab dem Abzweig vom Strang, praktisch gesehen bis zum Verteiler/Sicherungskasten in der Wohnung Gemeinschaftseigentum. Ab und inkl. Sicherungskasten ist Sondereigentum und somit selber zu bezahlen.

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