Für Innenarchitekten gibt es viele Arbeitsmittel. Skizzen können von Hand mit Papier, Transparentpapier und Stiften erstellt werden. Coloriert werden die Skizzen mit Holzstiften oder Markern. Ein befreundeter Innenarchitekt arbeitet auch mit Collagen (Strukturen aufkleben und kopieren). Im fortgeschrittenen Arbeitsprozess werden die Skizzen "scharfgezeichnet": früher und heute noch vereinzelt am Reissbrett, mehr und mehr hat sich auch in der Innenarchitektur die computerbasierte CAD-Zeichnung durchgesetzt. D.h. es läuft heute auch viel über Computer mit CAD- oder Bildbearbeitungsprogrammen. Ich denke es ist selbstverständlich, dass sich ein guter Innenarchitekt für Design im allgemeinen und Möbeldesign im speziellen interessiert. Mit Handmustern fügt er Materialcollagen zusammen und stellt diese dem Bauherrn vor. Wenn es z.B. um Arbeitsplatzgestaltung geht, bestehen die Arbeitshilfen auch aus Normen und Richtlinien (DIN-Norm zur Belichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsstättenrichtlinien). Denn auch die schönste Zeichnung taugt nichts, wenn sie nicht funktioniert und nutzerfreundlich ist. Für verschiedene Gestaltungsaufgaben (Banken, Ladengeschäfte, Gastronomie) wird spezielles Fachwissen und Kenntnisse von Arbeitsabläufen, Kundenströmen o.ä. benötigt. Es gibt auch Fachzeitschriften für Innenarchitektur (z.B. AIT) die zur Recherche und Inspiration dienen... grüße

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Bei einem Ankauf kauft der Wettbewerbsveranstalter (Auslober) die Arbeit und die Unterlagen gehen in dessen Besitz über.

Nach der neuen RPW 2008 (Richtlinien für Planungswettbewerbe) gibt es Preise und Anerkennungen.

Die RPW 2008 schreibt dazu: Für die besten Arbeiten werden Preise und gegebenenfalls Anerkennungen ausgelobt. Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben.

Link RPW 2008:

ak-berlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/dewwrecht.htm?OpenDocument&2898B19792D84374C12571AE00402A2A

Grundsätzlich ist der Planungswettbewerb eine Sonderform eines VOF-Verfahrens (VOF=Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen).

In der VOF steht: Mit der Auslobung sind Preise und ggf. Ankäufe auszusetzen, die der Bedeutung und Schwierigkeit der Bauaufgabe sowie dem Leistungsumfang nach dem Maßstab der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure angemessen sind.

Link VOF:

www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=191328.html

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