Auf keinen Fall anzeigen. Denn eine offene Zurschaustellung kann auch mit einer Gegenklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses enden. Inklusive Verleumdungsklage und Unterlassungsaufforderung. Es ist leider so, auch in den eigenen vier Wänden. Wobei dies immer von den örtlichen Begebenheiten abhängt. Spannt er aus 10m oder 100m Entfernung. Da liegen die Feinheiten.