Hallo,
der Gesetzgeber definiert ganz klar, das ein Pfandbon eine Gültigkeit gemäß §195 BGB von 3 Jahren hat!
Es geht um die Einlösung eines Pfandbons, der am 29.11.2022 erstellt wurde.
Ich hatte an dem Tag der Rückgabe des Pfandguts keine Zeit in die Filiale zu gehen, um den Pfandbon einzulösen.
Dazu gekommen bin ich dann erst gestern (25.01.2023) in Verbindung mit einem Einkauf in der Filiale an der Rüschebrinkstr. 66, in 44143 Dortmund.
Nach dem Scannen des Pfandbons an der Kasse sagte mir der Mitarbeiter, das die Einlösung innerhalb von 4 Wochen geschehen muss und der Pfandbon somit seine Gültigkeit verloren hat. Auch ein dazu gerufener Filialleiter bestätigte diese Aussage.
Der Mitarbeiter korrigierte später seine Aussage und meinte, das es wohl 24 Werktage sind, also 4 x 6 Werktage, aber das seien ja auch 4 Wochen.
Leider stimmt das so nicht, 24 Werktage können länger sein als 4 Wochen, es muss nur ein Feiertag dazwischen liegen, dann sind es 4 Wochen und ein Tag.
Ich habe darauf bestanden das der Pfandbon eingelöst werden soll, allerdings ohne Erfolg.
Auf die Frage, wo denn diese Frist für mich ersichtlich ist, wußten die Mitarbeiter keine Antwort, es wurde nur lapidar erwähnt, das es wohl irgendwo stehen würde.
Ich habe dazu später mit dem Kundendienst von Netto telefoniert, dort habe ich die Aussage erhalten, dass der Pfandbon eine Gültigkeit von 6 Monaten hat und in der Filiale eingelöst werden muss.
Die Aussage in der Filiale (4 Wochen/24 Werktage) bzw. vom Kundendienst (6 Monate) ist bei Netto nirgendwo definiert, weder auf der Website, noch auf dem Pfandbon oder an der Pfandannahmestelle.
Es geht hier "nur" um 6,36€, allerdings finde ich das Verhalten seitens Netto unverschämt.