wenn du die prüfung zum altenpflegehelfer nach dem 1. jahr nicht gemacht hast stehst du ohne berufsbezeichnung da wenn du hinwirfst und die chancen in der pflege zu arbeiten gehen in den keller.

jetzt aufhören ist IMHO keine gute idee, lieber hinterher schauen dass du den "bürokram" in grenzen hältst, da werden sich die kolleginnen drum reissen - glaub mir. nebenbei, auch nach 3 jahren ist man nicht examiniert, sondern auch "nur" staatlich geprüft 

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mit mittlerem bildungsabschluss und bestandener staatlicher prüfung zur altenpflegerin - das ist KEIN examen - kann man (zumindest in baden-württemberg) an den FH pflegewissenschaften, - management, usw studieren. eventuell sind noch praxisjahre erforderlich, währenddessen kann man aber z.b fortbildungen machen zur wohnbereichsleitung, praxisanleitung, usw.

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aus persönlicher erfahrung wäre der beste spruch: 

wenn du gesund bleiben willst, das verdiente geld am ende des monats noch für ein eis reichen soll, du nicht 365 tage im jahr abrufbereit sein willst UND irgendwann von deiner rente leben können willst, dann werde bitte NICHT altenpflegerin.

der beruf hat im alltag fast nichts mit dem zu tun was man sich vorstellt, was in den berufsbeschreibungen geschrieben steht und man während der ausbildung lernt.

es ist körperliche schwerarbeit, ca 2/3 des arbeitstages bestehen aus waschen, toilettengängen und all DEN dingen, die NICHT ausschlag für den berufswunsch sind! der beruf ist auch keine erfüllung wie so viele nach 2 tagen praktikum meinen beurteilen zu können, sondern selbstaufgabe.

der beruf hat eine unterirdische gesellschaftliche akzeptanz, wird grottenschlecht bezahlt, man arbeitet 12 tage am stück und wenn man pech hat wird man in seinem frei angerufen weil jemand ausfällt. und wenn man auf seinem frei besteht ist man auch noch ein mieser kollege.

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sorry, aber manchmal fragt man sich warum leute so komplett falsche antworten geben, wenn man es nicht weiss und im zweifel nur ebenso unrichtige wikipedia-sätze kopiert wird es auch nicht besser.

wichtig, weil immer durcheinander gewürfelt: 

altenpflegehelfer/in (APH) und altenpfleger/in (AP) sind geschützte berufsbezeichungen, d.h. nur wer eine dieser, bzw. beide ausbildungen absolviert und erfolgreich bestanden hat (beurkundet) darf sich so nennen!

altenpflegehelfer/in (APH) ist ein 1-jähriger ausbildungsberuf in vollzeit mit staatlicher prüfung. 

altenpfleger/n (AP) ist ein 3-jähriger ausbildungsberuf in vollzeit mit staatlicher prüfung, mittlerer bildungsabschluss oder vergleichbar vorausgesetzt. 

pflegeassistent/in ist eine 2-jährige ausbildung mit teilweise anderen schwerpunkten als ein/e APH/APH, GKPH/GKP usw. und kann mitnichten gleich mehrere etablierte ausbildungsberufe ersetzen; zählt zudem (noch?) nicht als fachkraft. 

zumindest in baden-württemberg:  

während der 3-jährigen ausbildung besteht die möglichkeit nach 1 jahr die prüfung zum/zur APH abzulegen. man kann als APH mit einem notendurchschnitt von 2,5 oder besser direkt ins 2. jahr der AP-ausbildung einsteigen.

als APH ist man qualifiziert für aufgaben wie u.a. behandlungspflege und s.c spritzen (insulin, thromboseprophylaxe)

als APH darf man aber u.a. NICHT: medikamente richten, wunden oder tracheostoma versorgen, i.m. spritzen! 

aber auch als AP darf man NICHT: i.v spritzen und zugänge legen

was beide berufe u.a. gelernt haben und warum es viele gerne gemacht haben ist das, was diese tollen betreuungsassistenten in "ein paar wochen" gelernt haben und die APH/AP inzwischen auf das rein "körperliche"  ihres berufes beschränken: die beschäftigung, das aktivieren der senioren, die gespräche und der entspannte kontakt. 

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