sorry, aber manchmal fragt man sich warum leute so komplett falsche antworten geben, wenn man es nicht weiss und im zweifel nur ebenso unrichtige wikipedia-sätze kopiert wird es auch nicht besser.
wichtig, weil immer durcheinander gewürfelt:
altenpflegehelfer/in (APH) und altenpfleger/in (AP) sind geschützte berufsbezeichungen, d.h. nur wer eine dieser, bzw. beide ausbildungen absolviert und erfolgreich bestanden hat (beurkundet) darf sich so nennen!
altenpflegehelfer/in (APH) ist ein 1-jähriger ausbildungsberuf in vollzeit mit staatlicher prüfung.
altenpfleger/n (AP) ist ein 3-jähriger ausbildungsberuf in vollzeit mit staatlicher prüfung, mittlerer bildungsabschluss oder vergleichbar vorausgesetzt.
pflegeassistent/in ist eine 2-jährige ausbildung mit teilweise anderen schwerpunkten als ein/e APH/APH, GKPH/GKP usw. und kann mitnichten gleich mehrere etablierte ausbildungsberufe ersetzen; zählt zudem (noch?) nicht als fachkraft.
zumindest in baden-württemberg:
während der 3-jährigen ausbildung besteht die möglichkeit nach 1 jahr die prüfung zum/zur APH abzulegen. man kann als APH mit einem notendurchschnitt von 2,5 oder besser direkt ins 2. jahr der AP-ausbildung einsteigen.
als APH ist man qualifiziert für aufgaben wie u.a. behandlungspflege und s.c spritzen (insulin, thromboseprophylaxe)
als APH darf man aber u.a. NICHT: medikamente richten, wunden oder tracheostoma versorgen, i.m. spritzen!
aber auch als AP darf man NICHT: i.v spritzen und zugänge legen
was beide berufe u.a. gelernt haben und warum es viele gerne gemacht haben ist das, was diese tollen betreuungsassistenten in "ein paar wochen" gelernt haben und die APH/AP inzwischen auf das rein "körperliche" ihres berufes beschränken: die beschäftigung, das aktivieren der senioren, die gespräche und der entspannte kontakt.