Damit vom Arbeitsamt die Maßnahme genehmigt wird, muss diese angemessen sein und die Eingliederungsaussichten verbessern. Die Maßnahme wird vom Jobcenter nicht genehmigt, wenn der Arbeitslose innerhalb der letzten vier Jahre mehr als drei Monate beim Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt war.
https://www.hartz4.de/massnahme/#:~:text=Damit%20vom%20Arbeitsamt%20die%20Ma%C3%9Fnahme,beim%20Arbeitgeber%20versicherungspflichtig%20besch%C3%A4ftigt%20war.