Ich bin Gas- und Wasserinstallateurmeister !!

Wasserzähler müssen geeicht sein (Gesetz).

Die Gültigkeit der Eichung für Warmwasserzähler beträgt 5 Jahre.

Deswegen Austausch (laut Gesetz) alle 5 Jahre. Egal ob verkalkt oder nicht !!

Siehe hier Punkt 5 !!

http://www.eichamt.sachsen.de/download/infoblaetter/INFO_102-Wasserzaehler.pdf

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Nimm eine Wasserpumpenzange

http://tinyurl.com/6c6sgsb

Wenn der Vierkant zu poröß ist bei der roten Markierung anfassen !!

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