Hallo,

Deutscher 16 Jahre A1 125ccm durch die Schweiz.

nachdem mir das schweizer Straßenverkehrsamt und eine Kantonspolizei dazu NEIN (Basel JA, Schaffhausen NEIN ?!) gesagt hat, habe ich mal in der VZV gesucht.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760247/201506010000/741.51.pdf

Werde mir die Seite 1 &
Art. 43  Punkt 2 (Seite 38) ausdrucken und mitnehmen. Anscheinend ist das in der Schweiz doch noch nicht überall bekannt. Macht ja auch Sinn. Ein Schweizer darf ja auch mit seinem 50ccm und 11KW in Deutschland fahren.

Auf jeden Fall habe ich damit ein gutes Gefühl bei einer eventuellen Kontrolle.

Nicht dass aus Unwissenheit der Urlaub nach Italien in der Schweiz endet.

Viele Grüße

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Hallo,

hatte das selbe Problem und habe mich jetzt einfach mal beim ADAC (Rechtsabteilung für die Schweiz), bei der Polizei in Konstanz und der Kantonspolizei in Basel direkt informiert. Es gilt:

Die Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades im Ausland richtet sich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Fahrerlaubnisrechts. Die Benutzung eines Kraftrades im Ausland kann demnach nur erfolgen, wenn der Lenker das für Deutschland maßgebliche Mindestalter (16 Jahre für die Klassen AM und A1)

erreicht hat und die entsprechende Fahrberechtigung (Führerscheinklasse A1, A2,A) nachweisen kann.

Und das gilt auch in der Schweiz! So wurde es mir auch von der Kantonspolizei bestätigt.

Viele Grüße

Raimund

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