Möglicherweise ist ein Verlustvortrag möglich. Wenn Sie dann im Folgejahr höhere Einkünfte haben und Steuern zahlen wäre eine Steuererstattung denkbar. Bislang ist das allerdings nur beim Zweitstudium und nicht beim Erststudium möglich. Aber: Es ist noch ein Verfahren diesbzgl. beim Bundesverfassungsgericht offen. Somit könnte es Sinn machen eine Steuererklärung während des Studiums abzugeben und darin Verlustvorträge zu machen. Im Falle eines positiven Urteils des Bundesverfassungsgerichtes könnte das letztendlich zum Erfolg führen.

Siehe: https://www.studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag

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So ungefähr 10 Jahre, aber - der Weg ist das Ziel!

Es kommt nicht darauf an, sich so schnell wie möglich mit einem schwarzen Gürtel schmücken zu können, sondern, ob hinter dem Gürtel auch die entsprechende Leistung steht. Denn es ist nicht so toll, wenn man merkt, dass ein niedriger Graduierter einem überlegen ist.

Fang mal erstmal an mit Jiu Jitsu und dann wirst Du (hoffentlich) irgendwann erkennen, dass die Gürtelfarbe gar nicht so entscheidend ist.

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