Ich hoffe mal, dass das hier unter Trolling fällt.
Ansonsten hast du dich mal eindeutig nach §177 StGB Strafbar gemacht!
"(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen
Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur
Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten
bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,"
Wenn man mich fragt ist die Strafe für Vergewaltigung (Nichts anderes ist das!) in DE so oder so schon niedrig.
Ich schreibe mal nicht was ich sonst noch von dir halte um nicht gegen die AGB der Website zu verstoßen!