Hallo Imker 2306, im Pachtvertrag steht u.a. "Der Garten wird in dem Zustand verpachtet, in dem er sich zur Zeit befindet, ohne Gewähr für offene oder verdeckte Mängel und Fehler" Es wurde ein Kaufvertrag bei Pächterwechsel mit dem Kleingartenverein (die Parzelle stand leer) über die zulässigen Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen abgeschlossen. Bei § 9 (Pächterwechsel) steht "Bei Beendigung des Pachtverh. muss der Garten in dem Zustand an den Verpächter zurückgegeben werden, der sich aus der fortlaufenden ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ergibt." Leider steht auch darin: "Sollte kein Nachpächter gefunden gefunden sein, verpflichtet sich der Pächter zur Beräumung des Gartens von seinem Eigentum." Die festgebaute Hütte stand darauf, ich vermute noch aus Ostzeiten und der Verein will aufeinmal zurückbauen lassen? Die LAube hat doch Wert und ich will kein Geld dafür.... Gibt es da gar keine Möglichkeit?

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