Einen laufende Vertrag mit einem Fitness-Studio zu kündigen, ist keine einfache Sache. Die vertraglich festgelegte Laufzeit kann nur dann aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das sind: Krankheit, Schwangerschaft oder ein Umzug an einen anderen Ort. Unter Umständen kann eine Fitnessstudio-Kette zum Beispiel auf eine Filiale in der Nähe des neuen Wohnortes verweisen. Der Vertrag wäre in diesem Fall weiter gültig. Bei einer ernsthaften und dauerhaften Erkrankung kann das Fitnesscenter ein ärztliches Attest als Nachweis einfordern.

Wichtig für Verbraucher: Die weitverbreitete Klausel in Verträgen "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtung nicht nutzt." ist laut eines BGH-Urteils (AZ: XII ZR 55/95) unwirksam. Denn Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft sind bei Vertragsabschluss nicht unbedingt vorhersehbar.

Sobald man von den veränderten Umständen weiß, sollte innerhalb von zwei Wochen per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden.

http://www.ndr.de/recht

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