Nein, die Verkäuferinen oder andere Angestellte des Geschäftes (im Übrigen auch ein Ladendetektiv oder wer auch immer) darf grundsätzlich keine Taschenkontrolle durchführen. Dies darf nur die Polizei und das auch nur dann, wenn ein begründeter Tatverdacht besteht. Beim Diebstahl unmittelbar beobachtet wäre so ein Fall. Einfach jemanden aufgrund seines Aussehens oder weil jemand eine Tasche / einen Rucksack dabei hat des Diebstahl zu beschuldigen und das ist es ja was sie faktisch mit der Bitte in die Tasche zu schauen tut (auch wenn indirekt) ist KEIN begründeter Tatverdacht und berechtigt auch nicht zur Taschenkontrolle. Einfach nicht mitspielen und keinen hereinschauen lassen. Lass die Verkäuferin ruhig die Polizei rufen, wenn sie darauf besteht. Du brauchst aber nicht darauf zu warten bis die Polizei eintrifft. Sollte sie oder jemand anderes dich dann festhalten, ist der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt, was man dann auch zur Strafanzeige bringen sollte, da die Erfolgsaussichten in einem Supermarkt bei i.d.R. vielen Zeugen sehr hoch sind. Abgesehen davon ist auch eine Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung möglich. Zudem ist auch der zivilrechtliche Weg offen, d.h. man kann im Falle eines Schadens, die Person, die einen festgehalten hat auf Schadensersatz verklagen.

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