ab 18

alle China böller

denn die stehen unter der F2 Klasse

Sylvesterfeuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur drei Tage vor Sylvester erworben und in der Sylvesternacht abgebrannt werden.

Wenn Sie ein Feuerwerk für einen Geburtstag oder einen ähnlichen Anlaß während des Jahres abbrennen möchten, benötigen Sie sowohl für den Erwerb als auch für das Abbrennen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Gemeinde, die Sie spätestens 14 Tage vorher schriftlich beantragen müssen.

Ein Musterformular für den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV finden Sie in unserem Downloadbereich. Die Ausnahmegenehmigung muß uns dann zum Erwerb der Feuerwerkskörper im Original vorgelegt werden.

Die Firma Pyroflash-Spezialeffekte ist nicht nur Dienstleister in Sachen Feuerwerk, sondern betreibt auch einen sehr umfangreichen Online-Shop mit über 1000 pyrotechnischen Erzeugnissen. Wenn Sie Feuerwerkskörper für eigene Feuerwerke benötigen, schauen Sie doch einfach dort vorbei oder lassen Sie sich telefonisch von uns beraten.

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