Hey,

Nein das klappt leider nicht. wenn die Bestellung schon auf der Zahlungsart gemacht wurde kannst du keine andere dann benutzen es sei denn es kam noch nicht an und wurde noch nicht versendet dann kannst du es stornieren und muss es dann für die Zahlungart bestellen

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So dadurch das du aus schlechten häuslichen Bedingungen kommst und 14 bist schätze ich mal das sie dich erstmal bist du 16 oder 17 bist in eine Jugendeinrichtung bringen.

{•Haustiere•} sind leider so gut wie nie erlaubt da ja die anderen Kinder entweder ärgerlich sind oder angst haben. Dazu denken die meisten auch das man lieber mit anderen menschen was machen sollte als mit Tiere.

{•PC's und Handys•} Werden denn neue meist abgenommen für eine bestimmte Zeit da man inobhutnahme kommt und man da erstmal zu keinem aus der Familie Kontakt haben soll um anzukommen und sich daran zu gewöhnen. Und wenn man es bekommst ist es meist erst nach der Schulzeit und dann nur für 3-4 Stunden.😕

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Hey also mit 14 würdest du eher weniger in eine wohngruppe sondern in ein normales Kinderheim kommen.(vertauschen sehr viele😅)

{Selbstständiges Wohnung} Eine wohngruppe ist mehr sowas wie Vorbereitung auf eine eigene Wohnung. Da würde man Geld bekommen um wöchentlich seine grundversorgung zu kaufen heißt Essen, trinken, hygieneartikel usw.

{Kinder & Jugendeinrichtung} So eine Einrichtung ist mehr dafür geeignet für Kinder die wegen schlechten häuslichen Bedingungen (Gewalt, Missbrauch, vernachlässigung oder rausgewurf) Eine sicherer Unterkunft und ein neu Anfang gebrauchen können. Oder auch für Jugendliche die nur von zuhause abhauen oder keine Lust auf (Erziehung, Regeln, Schule/Abschluss usw.) haben und die Eltern nicht mehr weiter wussten.

Die werden aber meist extra noch mal in Gruppen in diesen Einrichtungen eingeteilt.

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Also wenn du Freiwillig in der Einrichtung eingetreten bist, wirst du ja trotzdem ein zuständigen vom Jugendamt haben mit diesem würde abgeklärt werden das du nun die Einrichtung doch wieder verlassen möchtest und dann wird geprüft wie du denn mit dem Kind in der Einrichtung zurecht gekommen bist und daraus wird dann entscheiden.

Kamst du nicht ganz ohne öfterer Hilfe zurecht: würden sie dir lieber empfehlen noch dort zu bleiben.

Kamst du soweit ohne hilfe zurecht aber gab noch etwas Themen die behandelt wurden müssen: würden sie es ohne große Umstände zu lassen aber würden darauf bestehen dass das Jugendamt weiterhin in der Familie aktiv ist.

Und wenn du komplett ohne jeweilige Hilfe zurecht kamst: kannst du die Einrichtung mit Genehmigung verlassen und sie werden keine Bedenken dabei haben das du es auch ohne weitere Hilfe schaffst.

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Ich würde dir den Rat geben wenn einer von beiden mit dem Thema wieder anfängt zu sagen.

,,hey pass bitte kurz auf papa/mama ich mag euch beide aber wenn ihr uns (euren kindern) vor machen wollt wie böser der andere anscheinend ist wird die Eltern-Kind Beziehung irgendwann zerbrechen weil ich euch dann garnichts mehr glauben kann,,

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Hey ich war mit 14 jahren auch ein jahr in einer wohngruppe für Jugendliche Selbstständigkeit.

Zu der Sache mit dem Handy: sie dürfen dir das Handy nicht abnehmen wenn der einzige Grund für diese handlung (zu wenig Ausgang bzw. Zu viel im Gebäude zu sein)

Zu dem Anschreien: selbst wenn die meisten sagen das es ja ein triftigen Grund haben muss, sollte ein ausgebildeter Erzieher sich soweit unter Kontrolle haben. Da in der Ausbildung auch solche Themen behandelt werden. Und wenn er seine Wut nicht unterkontrolle hat sollte man sich ein anderen Job suchen.

Zwecks ,,was sollen deine Betreuer machen,,: sie können dir sowohl dein Verpflegungsgeld nicht mehr aushändigen sondern nur mit dir zusammen einkaufen gehen als auch dein Taschengeld sperren und meist sogar jeweilige Ausgangs Möglichkeiten.

Zu dem Thema mit der panikatacke: wenn solche Sachen (psychische krankheit, panikatacken und sonstiges) vom Psychologen schriftlich nachweisbar sind hat er sich mit einer seelischen und geistigen kindeswohl Gefährdung strafbar gemacht und könnte denn job verlieren wenn es dafür Beweise gibt. Wenn aber keine Sache vom Psychologen schriftlich nachgewiesen werden kann würde als nie als panikatacke sondern als Emotionen unkontrolliertheit gelten.

zu deiner frage mit dem rat: du könntest es deinem Jugendamt Mitarbeiter melden oder eine Stufe höher gehen und es gleich dem Hauptsitz deines Jugendamtes mit einer Beschwerde hinschicken.

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Schön Guten morgen 😊

Ich würde dir raten das du damit entweder mal zu einem anderen Jugendamt Mitarbeiter gehst oder dich mit einem Rechtsanwalt zusammensetzt. Weil wenn du die Rechnungen begleichen hast und diese noch schriftlich nachweisen kannst dann wird dir das Jugendamt auch kein gesetzlichen Betreuer andrehen können so mal du wahrscheinlich auch schriftlich nachweisen kannst das du mit dem monatlichen Einkommen gut zurecht kommst.

Ich hoffe sehr dass, dir das weiter geholfen hat😊

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