Hey ich war mit 14 jahren auch ein jahr in einer wohngruppe für Jugendliche Selbstständigkeit.
Zu der Sache mit dem Handy: sie dürfen dir das Handy nicht abnehmen wenn der einzige Grund für diese handlung (zu wenig Ausgang bzw. Zu viel im Gebäude zu sein)
Zu dem Anschreien: selbst wenn die meisten sagen das es ja ein triftigen Grund haben muss, sollte ein ausgebildeter Erzieher sich soweit unter Kontrolle haben. Da in der Ausbildung auch solche Themen behandelt werden. Und wenn er seine Wut nicht unterkontrolle hat sollte man sich ein anderen Job suchen.
Zwecks ,,was sollen deine Betreuer machen,,: sie können dir sowohl dein Verpflegungsgeld nicht mehr aushändigen sondern nur mit dir zusammen einkaufen gehen als auch dein Taschengeld sperren und meist sogar jeweilige Ausgangs Möglichkeiten.
Zu dem Thema mit der panikatacke: wenn solche Sachen (psychische krankheit, panikatacken und sonstiges) vom Psychologen schriftlich nachweisbar sind hat er sich mit einer seelischen und geistigen kindeswohl Gefährdung strafbar gemacht und könnte denn job verlieren wenn es dafür Beweise gibt. Wenn aber keine Sache vom Psychologen schriftlich nachgewiesen werden kann würde als nie als panikatacke sondern als Emotionen unkontrolliertheit gelten.
zu deiner frage mit dem rat: du könntest es deinem Jugendamt Mitarbeiter melden oder eine Stufe höher gehen und es gleich dem Hauptsitz deines Jugendamtes mit einer Beschwerde hinschicken.